Sehr geehrte Damen und Herren,
mit freundlicher Genehmigung des Taxiruf Köln:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit leite ich eine erfreuliche Information unseres Bundesverbandes an Sie weiter: TSE-Pflicht: Bundesverband erwirkt pragmatische Lösung |
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
heute darf ich Ihnen mitteilen, dass wir mit unserem Eintreten für eine pragmatische Lösung beim Thema TSE-Pflicht erfolgreich waren: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nunmehr eine Nichtbeanstandungsregelung für Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE getroffen und publiziert. Die Finanzbehörden sind damit angewiesen, das Fehlen einer TSE-Lösung nicht zu beanstanden, solange der flächendeckende Rollout noch nicht umgesetzt ist, längstens bis zum 31.12.2025. Damit wird die rechtliche Konsequenz der Frist 1.1.2024 deutlich aufgeweicht. Unbeschadet hiervon bleiben die Unternehmen aber verpflichtet, die TSE-Pflicht unverzüglich zu erfüllen und die entsprechende Aufrüstung umgehend durchzuführen. In einfache Worte ließe sich das in etwa so übersetzen: Wer kann, der muss. Wer (noch) nicht kann, muss auch (noch) nicht. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. begrüßt die Nichtbeanstandungsregelung. Mit dieser Regelung trägt das BMF den Hinweisen des Bundesverbands hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der Vorgaben adäquat Rechnung. Die Unternehmen der Branche erhalten Rechtssicherheit, aber auch einen klaren Auftrag was jetzt zu tun ist. Die jetzt bestimmte letzte Frist entspricht dem Vorschlag, den der Bundesverband im April diesen Jahres in seiner Stellungnahme zum Anwendungserlass Abgabenordnung unterbreitet hat. Der jetzt getroffenen Festlegung gingen intensive Beratungen von Bund und Ländern voraus. Der Bundesverband hat sich hier an verschiedenen Stellen einbringen und dabei auf seine starke föderale Struktur aufbauen können. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen bedankt sich beim BMF sowie den Landesministerien und -behörden für die Einbindung, für den konstruktiven Austausch und für die schlussendlich gefundene Lösung. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen appelliert an die Unternehmen der Branche, sich unmittelbar mit der Einführung der TSE zu befassen und die geeigneten Schritte zu ergreifen. Die bislang einzige herstellerübergreifende Übersicht über die Möglichkeiten der Auf- und Nachrüstung steht Mitgliedern exklusiv unter TAXIplus zu Verfügung. Die nun getroffene Nichtbeanstandungsregelung bietet nun auch die Möglichkeit, dass de facto Taxameter und Wegstreckenzähler gleichzeitig der TSE-Pflicht unterworfen werden. Das bleibt von größter Wichtigkeit, um eine zusätzliche Verwerfung im Gelegenheitsverkehrsmarkt zu vermeiden. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen bekennt sich zu Steuerehrlichkeit und einem fairen Wettbewerb. Daher ist es konsequent, auch weiterhin gegen Ausnahmen vom Wegstreckenzähler vorzugehen und ein Umgehen der Aufzeichnungspflichten zu unterbinden. |